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Information zur Grundsteuerreform

Grundsätzliches und Neues zur Grundsteuerreform

Neubewertung aller Grundstücke bundesweit zum 01.01.2022
Grundsteuerwert löst Einheitswert ab 2025 ab
bis 31.12.2024 Anwendung Einheitswert für GrdSt

 

dreistufiges Verfahren:
1. Stufe: Feststellung Grundsteuerwert alle 7 Jahre (Grundstücksbewertung)
2. Stufe: Festsetzung Grundsteuermessbetrag (Anwendung Steuermesszahl)
3. Stufe: Festsetzung Grundsteuer (Anwendung kommunaler Hebesatz)

Warum eine Reform der Grundsteuer?

  • Urteil vom 10.04.2018 BverfG: Verfassungswidrigkeit der geltenden Bewertung
  • 26.11.2019 Grundsteuerreformgesetz verabschiedet erster Hauptfeststellungszeitpunkt sei der 01.01.2022,
  • Abgabe der Steuererklärung ab 01.07.2022
  • Abgabe von Daten zu Gebäuden und Grundstücken
  • Neubewertung von 36 Millionen Immobilien, davon 24 Millionen Wohnimmobilien
  • Problem Datenbereitstellung
  • elektronischer Erklärungsform

Welche Vermögensarten sind betroffen?

 

  • Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
  • Wald (Ertragswertverfahren)
  • Landwirtschaftsflächen (Ertragswertverfahren)
  • Kleingarten (vereinfachtes Ertragswertverfahren)
  • Grundvermögen
  • Bebaute Grundstücke/Erbbaugrundstücke/Erbbaugebäude (Grundsteuer B)
  • Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum (Ertragswertverfahren
    Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke (Sachwertverfahren)
  • Unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C)

 

Insbesondere werden hierzu benötigt:

  • bisherige Einheitswertbescheide und Aktenzeichen
  • Grundbuchauszüge der Grundstücke
  • die Grundstücksflächen und ggf. Miteigentumsanteile
  • Baujahr der Gebäude
  • Angaben zur Wohnfläche bzw. Bruttogrundfläche der Gebäude

 

Die Entwicklung der EDV-Programme und der ELSTER-Schnittstelle zur Finanzverwaltung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Hier werden wir Sie zeitnah weiter informieren.

 

Link direkt zur offiziellen Quelle für noch mehr Informationen: hier klicken 

 

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer-Regelung stellt das BMF in einem Fragen-Antwort-Katalog zur Verfügung: FAQ zur neuen Grundsteuer (BMF)

 

 

Wir helfen Ihnen

Kontakt

mein-Steuerberater.de 

 

Marktplatz 9
16866 Kyritz
 

Tel 033971 305550
Fax 033971 305559